Teilnahmebedingungen
Mindestalter:
Teilnahme ab 14 Jahren. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist eine vorherige Abstimmung sowie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Vorkenntnisse:
Für Anfängerkurse sind keine Schweißkenntnisse erforderlich.
Körperliche Voraussetzungen:
Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein, über längere Zeit überwiegend im Stehen zu arbeiten sowie Werkzeuge und Werkstücke sicher zu handhaben.
Sicherheit:
Den Anweisungen des Kursleiters sowie den geltenden Sicherheits- und Werkstattregeln ist Folge zu leisten.
Arbeitskleidung:
Geeignete, möglichst schwer entflammbare Arbeitskleidung und festes, geschlossenes Schuhwerk sind erforderlich.
Gesundheitliche Einschränkungen:
Körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, die für das sichere Arbeiten in der Werkstatt von Bedeutung sein können, sollten vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
Alkohol und Drogen:
Eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.
Praktische Übungen:
Die paktischen Arbeiten erfolgen nach Einweisung und unter Anleitung.
Teilnahmebescheinigung:
Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ersetzt keine amtliche Schweißerprüfung oder Schweißerqualifikation.
Eigene Schweißgeräte und Werkzeuge
Das Mitbringen und die Verwendung eigener Schweißgeräte, Maschinen, Werkzeuge oder sonstiger Ausrüstungsgegenstände ist nur nach vorheriger Absprache und Freigabe durch den Kursleiter gestattet. Ein Anspruch auf deren Verwendung während des Kurses besteht nicht.
Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass mitgebrachte Geräte und Werkzeuge technisch einwandfrei, sicher und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Der Kursleiter kann deren Verwendung jederzeit ablehnen, wenn Zweifel an Zustand, Sicherheit oder Eignung bestehen.
Mitgebrachte Geräte und Gegenstände werden auf Verantwortung des jeweiligen Eigentümers in den Kurs eingebracht und verwendet. Dies gilt auch dann, wenn der Kursleiter im Rahmen der Schulung Einstellungen am Gerät vornimmt, dessen Bedienung demonstriert oder gemeinsam mit dem Teilnehmer daran arbeitet.
Für Beschädigungen, Funktionsstörungen oder Folgeschäden an mitgebrachten Geräten, Werkzeugen oder sonstigem Eigentum wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.